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AGB - GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DIE BEDINGUNGEN SIND INTEGRIERTER BESTANDTEIL DES GEGENSTÄNDIGEN MIETVERTRAGES:

 

Allgemeine Bedingungen

  • Die Vermietung erfolgt nur an Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Für Mieter unter 18 Jahre muss zusätzlich ein Erziehungsberechtigter den vorliegenden Mietvertrag unterzeichnen.

  • Gerichtsstand ist das für Mühlbach am Hochkönig örtlich und sachlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

 

Übergabe

  • Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des E-Bikes, wonach das E-Bike erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosen Zustand bekommen zu haben.

  • Die Weitergabe des Fahrrads an dritte Personen ist nicht gestattet.

  • Mit dem Abschluss des Mietvertrages des E-Bikes erklärt sich der Mieter mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß derer Angaben zur Person einverstanden.

 

Nutzung & Pflege während der Mietdauer

  • Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad pfleglich zu behandeln und bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

  • Eine etwaige Verlängerung der Mietdauer ist jedenfalls mit der Vermieterin ausdrücklich zu vereinbaren.

  • Der Mietzins ist bei Abholung im Vorhinein fällig.

 

Weitergabe an Dritte

  • Die Weitergabe oder Untervermietung des Verleihguts an Dritte ist untersagt.

 

Strecken- und Tourenauswahl

  • Der Mieter befolgt die vorgeschlagene Fahrradtour auf eigenes Risiko und erklärt sich damit einverstanden, Bike Mühlbach nicht für Verletzungen oder aufgrund von Unfällen verantwortlich zu machen. Wir empfehlen dringend die Verwendung eines Fahrradhelmes, welchen wir ebenfalls im Verleih anbieten.

  • Die Auswahl des Geländes und der Strecken, in welchem der Mietgegenstand samt Zubehör zum Einsatz kommt, erfolgt ausschließlich auf eigene Veranlassung, Verantwortung und Gefahr des Mieters. Bei einem Einsatz auf Trails gelten die allgemeinen Verhaltensregeln. Der Mieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der StVO einzuhalten und darf das Fahrrad nur auf öffentlichem Grund sowie nach ausdrücklicher Einwilligung durch den jeweiligen Verfügungsberechtigten auf Privatgrund verwenden.

 

Haftung

  • Die zur Nutzung bereitgestellten Fahrräder befinden sich in einem zufriedenstellenden Betriebszustand und der Mieter verpflichtet sich, diese auf eigenes Risiko zu nutzen oder Mängel einem Mitarbeiter von Bike Mühlbach zur Kenntnis zu bringen. ​Einzelne Fahrradspezifikationen können je nach Verfügbarkeit von Ersatzkomponenten geändert werden.

  • Bike Mühlbach haftet nicht für Verletzungen, Todesfälle, Personen- und Sachschäden, Verluste oder Verzögerungen bei Transportmitteln (in diesem Falle E- und Mountainbikes) oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der tatsächlichen Kontrolle von Bike Mühlbach liegen, oder aufgrund höherer Gewalt.

  • Der Mieter ist für das gemietete E-Bike (oder Kinder-Mountainbike) zur Gänze verantwortlich.

 

Schäden

  • Der Mieter haftet bei Beschädigung des Fahrrades, für Verlust von einzelnen Teilen oder des ganzen Fahrrades sowie auch für die Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen.

  • Bei Schäden durch unsachgemäße Handhabung und Überbeanspruchung des Mietgegenstandes haftet der Mieter für die daraus entstehenden Kosten.

  • Bike Mühlbach haftet weder für Schäden am Fahrrad, noch für Schäden an Personen und Sachen, auch nicht für Schäden Dritter und Folgeschäden, die durch oder mit dem Mietgegenstand erfolgen. Der Mieter haftet für jegliche Schäden an Fahrrad und Zubehör, außer Verschleißmaterial.

  • Bei Schäden an dem Mietgegenstand samt vermietetem Zubehör, die durch den Mieter verursacht wurden, sowie bei Verlust oder Diebstahl ist der Schaden in vollem Umfang vom Mieter zu begleichen (es sei denn, es wurde ebenfalls bei Bike Mühlbach eine Versicherung des Fahrrads abgeschlossen) und ermächtigt Bike Mühlbach, bereits vor endgültiger Feststellung des Schadens einen angemessenen Betrag zur Deckung des Schadens abzubuchen.

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Rückgabe & Zustand des Verleihobjektes

  • Sämtliche vermieteten Gegenstände sind am Ende der Mietdauer gereinigt, vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand an Bike Mühlbach zu retournieren. Bei Überziehung des vereinbarten Mietzeitraums wird die zusätzliche Mietdauer nachverrechnet. Das ausgeliehene Fahrrad und etwaige zusätzlichen Mietgegenstände sind bis spätestens um 17:00 Uhr des letzten Miettages abzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des anteiligen Mietzinses.

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Versicherung

  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Mietgegenstand samt Zubehör nicht versichert ist. Dem Mieter wird ausdrücklich der Abschluss einer Sportversicherung nahegelegt, sofern er nicht anders ausreichend haftpflichtversichert ist, um die Abdeckung allfälliger Schäden zu gewährleisten.

 

Storno

  • Der Stornokostenschutz kann sofort bei Buchung des Equipments online abgeschlossen werden. Dieser beträgt 10% des Listenpreises. Buchungen mit Stornoschutz können bis 2 Tage vor Abholtermin der gebuchten Ware storniert werden. Im Falle des Nichtabschlusses des Stornokostenschutzes, kann die Buchung nicht storniert werden.

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