AGB - GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
DIE BEDINGUNGEN SIND INTEGRIERTER BESTANDTEIL DES GEGENSTÄNDIGEN MIETVERTRAGES:
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Der Mieter ist für das gemietete E-Bike (bei Kindern, Kinder-Mountainbike) voll verantwortlich. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des E-Bikes, wonach das E-Bike erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosen Zustand bekommen zu haben. Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.
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Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad pfleglich zu behandeln und bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eine etwaige Verlängerung der Mietdauer ist jedenfalls mit der Vermieterin ausdrücklich zu vereinbaren. Der Mietzins ist beiAbholung im Vorhinein fällig. Die Weitergabe oder Untervermietung des Fahrrades an Dritte ist untersagt.
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Als Sicherheit ist bei der Vermieterin ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis oder ein Blanko-Auszug einer Kreditkarte zu hinterlegen. Bei Schäden an dem Mietgegenstand samt mit vermietetem Zubehör, die durch den Mieter verursacht wurden, sowie bei Verlust oderDiebstahl ist der Schaden in vollem Umfang vom Mieter zu begleichen und ermächtigt er dieVermieterin, bereits vor endgültiger Feststellung des Schadens einen angemessenen Betrag zurDeckung des Schadens abzubuchen.
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Sämtliche vermieteten Gegenstände sind am Ende der Mietdauer gereinigt, vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand im Servicecenter zurückzustellen. Bei Überziehung des vereinbarten Mietzeitraums wird die zusätzliche Mietdauer nachverrechnet. Sofern das Material ohne Information des Servicecenters nicht zum vereinbarten Zeitraum und an den vereinbarten Ort zurückgestellt wird, erfolgt umgehend eine Strafanzeige. Die Kosten für den Rücktransport von Geräten, die an einem anderen Ort als im Servicecenter abgegeben wurden, trägt der Mieter. Der
Mietgegenstand ist bis spätestens 18:00 Uhr des letzten Miettages abzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des anteiligen Mietzinses. -
Der Mieter verpflichtet sich, vor Fahrantritt die Fahr- und Funktionstüchtigkeit sowie die Betriebssicherheit des Mietgegenstandes samt Zubehör zu überprüfen und umgehend etwaige Schäden oder sonstige Beanstandungen der Vermieterin anzuzeigen. Mit der Übergabe verpflichtet sich der Mieter, die Gebrauchsanweisung sowie die Sicherheits- und Pflegehinweise zu befolgen. Die Auswahl des Materials, insbesondere Größe und Ausstattung erfolgt durch den Mieter. Die Benützung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
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Der Mieter haftet bei Beschädigung des Fahrrades, für Verlust von einzelnen Teilen oder des ganzen Fahrrades sowie auch für die Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. Bei Schäden durch unsachgemäße Handhabung und Überbeanspruchung des Mietgegenstandes haftet der Mieter für die daraus entstehenden Kosten. Die Vermieterin haftet weder für Schäden am Fahrrad, noch für Schäden an Personen und Sachen, auch nicht für Schäden Dritter und Folgeschäden, die durch oder mit dem Mietgegenstand erfolgen. Der Mieter haftet für jegliche Schäden an Fahrrad und Zubehör, außer Verschleißmaterial. Es wird darauf hingewiesen, dass der Mietgegenstand samt Zubehör nicht versichert ist. Dem Mieter wird ausdrücklich der Abschluss einer Sportversicherung nahegelegt, sofern er nicht anders ausreichend haftpflichtversichert ist, um die Abdeckung allfälliger Schäden zu gewährleisten.
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Die Auswahl des Geländes und der Strecken, in welchem der Mietgegenstand samt Zubehör zum Einsatz kommt, erfolgt ausschließlich auf eigene Veranlassung, Verantwortung und Gefahr des Mieters. Bei einem Einsatz auf Trails gelten die allgemeinen Verhaltensregeln. Der Mieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der StVO einzuhalten und darf das Fahrrad nur auf öffentlichem Grund sowie nach ausdrücklicher Einwilligung durch den jeweiligen Verfügungsberechtigten auf Privatgrund verwenden.
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Die Vermietung erfolgt nur an Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Für Mieter unter 18 Jahre muss zusätzlich ein Erziehungsberechtigter den vorliegenden Mietvertrag unterzeichnen.
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Der Stornokostenschutz kann sofort bei Buchung des Equipments online abgeschlossen werden. Dieser beträgt 10% des Listenpreises. Buchungen mit Stornoschutz können bis 2 Tage vor Abholtermin der gebuchten Ware storniert werden. Im Falle des Nichtabschlusses des Stornokostenschutz, kann die Buchung nicht storniert werden.
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Gerichtsstand ist das für Mühbach am Hochkönig örtlich und sachlich zuständige Gericht. Es
gilt österreichisches Recht als vereinbart.
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